Langer Stillstand auf dem Fußballplatz

(tr) In den letzten Tagen wurden vom Bayrischen Fußballverband (BFV) einige Entscheidungen getroffen, die sowohl den Herrenbereich als auch den Jugendfußball betreffen. Das wichtigste in aller Kürze:

  • Der Ligabetrieb der Herren wird frühestens ab 1. September fortgesetzt. Dem BFV ist es sehr wichtig, die Saison 2019/20 fortzusetzen und auf sportlichem Weg zu Ende zu führen. Der BFV hat sich daher klar gegen einen Ligaabbruch positioniert. Was das in der Praxis bedeutet, wird sich noch zeigen.
  • Auch im Juniorenbereich wird der komplette Spielbetrieb bis mindestens 31. August 2020 ausgesetzt.
  • Für den „aufstiegsberechtigten Spielbetrieb“ der JuniorInnen (A bis D) wurde noch keine Entscheidung getroffen, ob die Saison 2019/20 zu Ende gespielt wird oder nicht. Eine Arbeitsgruppe wird sich zeitnah für eine der möglichen Optionen entscheiden, die sich im Grunde auf einen (1) Saisonabbruch und dem Start einer neuen Saison bestenfalls im September oder eine (2) Fortsetzung der Saison 2019/20 (ebenfalls frühestens im Herbst) zusammenfassen lassen.
  • Im „nicht-aufstiegsberechtigten Spielbetrieb“ (z.B. Ligen im Norweger-Modell) und im Kleinfeld-Spielbetrieb (E bis G) ist es naturgemäß nicht notwendig, Überlegungen bezüglich Aufstiegs- und Abstiegsregelungen anzustellen. Somit wird der Ligabetrieb wieder aufgenommen, wann immer möglich – ebenfalls frühestens ab September.
  • Turniere sind generell bis zum 31. August abgesagt (Verbot von Großveranstaltungen). Sollten es die allgemeinen Rahmenbedingungen bereits erlauben, wären laut BFV zumindest Freundschaftsspiele und spontane Spielrunden möglich.
  • Der BFV hat zudem viele Regeländerungen in der Jugendordnung beschlossen, die den formalen Rahmen schaffen, um mit den Auswirkungen der monatelangen zeitlichen Verzögerungen zurechtzukommen.

Die öfters zitierten „allgemeinen Rahmenbedingungen“ werden durch die Verfügungen der Bayrischen Staatsregierung (Ausgangsbeschränkungen, Großveranstaltungsverbot, Abstandsregelung, Maskenpflicht) und durch die Verfügungen auf kommunaler Ebene (Nutzungsverbot von Sportanlagen) bestimmt und liegen außerhalb des Entscheidungsbereichs der Sportvereine.

Weitere detaillierte und tagesaktuelle Informationen bitten wir, dem Corona-Info-Portal des BFV zu entnehmen.

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